Kenias Steuer auf digitalen Handel und Dienstleistungen: Was ist bekannt und was ist nicht bekannt?

2019-12-12 Nairobi, Kenia: Spätestens seit diesem Sommer ist klar, daß die Kenianische Finanzbehörde Kenya Revenue Authority (KRA) darauf abzielte, Steuern auf Transaktionen sog. “digitaler Marktplätze” zu erheben, womit insbesondere auch Ride-Hailing Anbieter wie z.B. Uber und Bolt gemeint sind. “The Conversation” macht am 8. Dezember also ein Faß auf und erklärt uns mit anschließend düsterem Orakeln folgendes:

Kenia wird mit der Erhebung neuer Steuern auf digitalen Märkten im Rahmen eines neuen Gesetzes beginnen, das der Präsident Anfang November unterzeichnet hat. Das Finanzgesetz zielt darauf ab, das Einkommensteuergesetz netto auf die Einnahmen aus einem digitalen Marktplatz auszuweiten.
Das Gesetz definiert den digitalen Marktplatz als “eine Plattform, die eine direkte Interaktion zwischen Käufern und Verkäufern von Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Wege ermöglicht”.
Darüber hinaus wurde eine ähnliche Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vorgenommen, durch die digitale Marktdienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen.
Es ist noch nicht klar, wer betroffen sein wird – oder wie die Steuer erhoben wird. Die Staatskasse muss noch neue Richtlinien für die Umsetzung der Steuer erlassen. Es scheint jedoch, dass potentielle Ziele Online-Taxi-Hailing-Plattformen sind. Wenn die Erfahrungen anderswo etwas bewirken können, könnte Kenias Schritt zur Besteuerung des Online-Handels das Land auf einen Kollisionspfad mit westlichen Regierungen und multinationalen Unternehmen bringen.

Wem nicht aufgefallen sein sollte, daß da ein neokolonialistisches Gschmäckle mitschwingt, bekommt sogleich zitiert, was die freche und jederzeit verlogene Posaunenmannschaft der Ubertanic dazu abgelassen haben soll:

“Einer der Marktführer, Uber, hat die Regierung bereits gewarnt, dass ein solcher Schritt zu Handelskriegen und Vergeltungsmaßnahmen der USA führen könnte”.

Soso, der “Führer” droht also mit Vergeltungsmaßnahmen. Während daraufhin folgt, wie andere Regierungen bei ihren Versuchen, solche Invasoren staatlicherseits um ihre Beute zu beschneiden, praktisch umgefallen sind. Warum nun allgemeine Bedingungen der exklusiven Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rekapituliert werden, kann der Leser nur erfahren, wenn er selber danach sucht. Es könnte sein, daß Kenia im Rahmen der “Reihe von Sonder- und Tochterorganisationen mit eigenem Mitgliederkreis und eigenen Aufsichts- und Steuerungsgremien” als Mitglied des “African Tax Administration Forum (ATAF)” eben auch Mitglied der OECD ist. Mitnichten kann der Verdacht ausgeräumt werden – sondern er kommt geradewegs erst dadurch auf – daß sich sogenannte “Intergouvernementalität” hinter einer ungeheuren Verkomplizierung der Bedingungen verbirgt, um letztlich reaktionäre Herrschaftsansprüche zu verstetigen. – Kenya’s tax on digital trade and services: what’s known and not known (englisch, The Conversation, “Kenias Steuer auf digitalen Handel und Dienstleistungen: Was ist bekannt und was ist nicht bekannt?”, 8. Dezember)