Uber in Berufung wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” verurteilt

2019-12-15 Paris, Frankreich: Die Plattform Uber mit Mietwagenfahrern wurde am vergangenen Donnerstag in Frankreich wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” zum Nachteil des Klägers, des VTC-Unternehmens Viacab verurteilt, so ein Urteil des Berufungsgerichts Paris. Das Gericht “weist Uber France, Uber BV und Uber International BV an, die Fahrer nicht mehr zu ermutigen, bei der Suche nach Kunden auf der öffentlichen Straße zu fahren und zu parken”, heißt es in dem Urteil und hebt damit ein Urteil des Handelsgerichts Paris vom 30. Januar 2017 auf. Die drei Ubergesellschaften wurden gemäß § 700 ZPO (französische Zivilprozeßordnung) zur Zahlung von 106.000 Euro Schadenersatz und 15.000 Euro sonstigen Schadensersatzes an Viacab verurteilt, die mit den übrigen Ansprüchen erfolglos geblieben ist. Viacab, ein Mischkonzessionsbetrieb, der 2011 von Nicolas Rousseaux gegründet wurde, hatte allerdings eine Forderung von 4,7 Mio Euro geltend gemacht. Insbesondere stellt das Gericht fest, daß “Uber-Unternehmen durch den Betrieb des Uberpop-Dienstes, durch die Praxis der elektronischen Wilderei und durch den Einsatz von Fahrern, die unter dem Loti-Status tätig sind”, welcher leichter zu erreichen ist als bei Taxis oder VTCs, unlauteren Wettbewerb begangen haben. Uber wurde vor mehreren französischen Gerichten auf der Grundlage eines Gesetzes vom 1. Oktober 2014, des so genannten ThévenoudGesetzes (unter dem damaligen Wirtschaftsminister Macron erlassen) verfolgt, gegen welches das amerikanische Unternehmen bis zum Ende des Sommers 2015 mit “UberPop”, seinem Dienst für die Verbindung zu nicht professionellen Fahrern mit ihren Privatfahrzeugen, hart gekämpft hätte. Im April 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, daß Frankreich und andere EU-Länder Transportdienstleistungen wie UberPop verbieten können. Wir zitieren nicht gern die professionellen Lügner der Ubertanic, aber ein Sprecher wiegelte ab, daß “dieser Fall vor allem den UberPop-Dienst beträfe, der 2015 in Frankreich eingestellt wurde. Die “Visualisierung” zum Einsatz der verschiedenen VTCs im Umfeld vor Auftragserteilung hätte Uber bereits gelöscht”. Da es unserer Kenntnis nach in Frankreich keine explizite Rückkehrpflicht gibt, hält sich also der Sensationsgehalt der Meldung in Grenzen. Die machen eben weiter so, bis es knallt. – Uber condamné en appel pour “concurrence déloyale” et “maraudage électronique (französisch, BFMTV u. Le Figaro, “Uber in Berufung wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” verurteilt”)