Quelle: 24 heures

Ehemaliger Uber-Fahrer erhält Arbeitnehmerrechte

2020-05-13 Lausanne, Schweiz: Die naturgemäß behäbigen, aber steten Mühlen der Justiz mahlen weiter gegen die asoziale Plündermafia “Uber”. Wir übersetzten kurzerhand einen Artikel von “24heures.ch” vom 28.4.20:

Der Kantonsgerichtshof bestätigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts: Ein ehemaliger Fahrer der amerikanischen Marke hat mit sofortiger Wirkung Anspruch auf eine Abfindung bei ungerechtfertigter Entlassung.

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