Zu Medienmeldungen und dem „Sturm im Wasserglas“

2019-10-24 Aufgrund des etwas unerwarteten Ansturms auf unsere website vermelden wir Folgendes. Vorab: Wir weisen darauf hin, daß wir juristische Laien sind. Wir haben aber heute ein längeres Telefonat mit einem echten, außerordentlich engagierten Fachanwalt geführt, der zwar erstens nicht in den aktuellen Fall in Köln involviert ist und sich zweitens in einer anderen deutschen Stadt für das Taxigewerbe engagiert. Allen Spekulationen zum Trotz ist jedenfalls darauf zu verweisen, daß ein Rechtsweg noch gar nicht bis zum möglichen Ende beschritten wurde und davon auszugehen ist, daß die Antragsgegnerin im Kölner Verfahren ihre Möglichkeiten hierin nutzen wird. „Bundesweite Gültigkeit“ bedeutet also mitnichten, daß UberX seine Vermittlungstätigkeit ab sofort einzustellen hätte (auch wenn man das politisch ganz anders sehen mag), noch bedeutet es, daß ein endgültiges Urteil einer nächsthöheren Instanz nicht mehr anfechtbar sei.

(Update 26.10.) Zitat: “Widerspruch gegen einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht
Will der Gegner gegen eine einstweilige Verfügung vorgehen, hat er die Möglichkeit, einen Widerspruch gem. §§ 936, 924 ZPO einzulegen. Dabei ist dieser an das Gericht zu richten, welches auch die einstweilige Verfügung erlassen hat. Wurde ein Widerspruch eingelegt, wird auch hier eine mündliche Verhandlung anberaumt und dort über die einstweilige Verfügung und den Widerspruch entschieden. Gibt das Gericht dem Widerspruch statt, gilt die einstweilige Verfügung als aufgehoben. Die Entscheidung ergeht in einem Endurteil.”

Geht jemand ernsthaft davon aus, der Gegner hätte diese Chance ungenutzt verstreichen lassen?

Nach vorsichtig optimistischer Einschätzung des besagten Anwaltes ist mit einem weiteren Urteil in der Sache vielleicht erst Anfang Dezember zu rechnen.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, daß wir uns im Rahmen der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. als ein für das Taxigewerbe engagierter Nachrichtendienst in Eigeninitiative verstehen. Sollten wir Neuigkeiten zum Fall der Entscheidung des Handels-Schiedsrichters zu Uber in den USA ermitteln, werden wir diese selbstverständlich durch den Nachrichtenticker kundtun.