Landgericht Düsseldorf: Unzulässige Abschaltvorrichtung bei VW-Diesel wegen sog. “Thermofensters”

2019-08-22 Düsseldorf: Es ist jetzt schon etwas her seit dem 31. Juli. Der Gegner heißt z.B. “Moia” und damit VW. Es gibt ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes, welches aufgrund der nachfolgenden Berufung keine Rechtskräftigkeit hat. Wir zitieren von der website des Landgerichtes: “Das Gericht hat festgestellt, dass das Fahrzeug des Klägers vom sog. “Diesel-Abgasskandal” betroffen war. Zwar hat die Beklagte das mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmte Softwareupdate bei dem Fahrzeug aufgespielt. Allerdings ist die Abgasreinigung durch das Update dergestalt programmiert worden, dass sich ein “Thermofenster” ergibt. D.h., die Abgasreinigung funktioniert nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Bei Temperaturen unter 10° Celsius und über 32° Celsius findet hingegen keine Abgasreinigung statt. Außerdem wird die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1000 m ausgeschaltet.” Wer verarscht hier wen? Noch Fragen? Einen Interpreter noch anbei – Landgericht Düsseldorf: Unzulässige Abschaltvorrichtung bei VW-Diesel wegen sog. “Thermofensters” (deutsch, Landgericht Düsseldorf, “Düsseldorf Regional Court: Impermissible switch-off device for VW diesel engines due to so-called “thermal windows”, 31. Juli)

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