“Forschungsstelle für Verkehrsmarktrecht”

2019-05-27 Jena: Es gibt einen Grund dafür, warum unser Nachrichtenstrom vorläufig abriss: Wir waren zur Stelle, als am 24. Mai diesen Jahres eine außergewöhnliche Veranstaltung der in Deutschland einzigartigen “Forschungsstelle für Verkehrsmarktrecht” an der juristischen Fakultät unter Leitung des Prof. Dr. Matthias Knauff im ebenso heuer einzigartigen Vortex Jena in Thüringen, einer hochinteressanten Stadt mit ca. 110K Einwohnern und 30K Studenten, stattfand. Bemerkenswert, daß diese auch Nichtjuristen als Teilnehmer akzeptierte. Wir hatten uns vorbereitet und die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. hat unsere kleine Reise gesponsort. Wir haben die Veranstaltung nahezu vollständig mit unseren bescheidenen technischen Mitteln dokumentiert, wurden jedoch vom Veranstalter darauf hingewiesen, daß jedwede Veröffentlichung einer Absprache mit ebendiesem bedarf. Dieses Material arbeiten wir gerade zu dokumentarischen Zwecken auf. Der Termin der von pwc und dem Nomos Verlag unterstützten Veranstaltung war sicherlich gut ausgewählt, denn es erfolgte an diesem Wochenende mal wieder eine EU-Wahl, im Zuge derer jeder wissen sollte, daß gewählte Abgeordnete des Straßburger Parlamentes anders als im Parlamentarismus europäischer Mitgliedsstaaten kein vergleichbares Legislativ-Initiativrecht vertraglich zugestanden bekommen. Es ist sicherlich nicht übertrieben, wenn wir sagen, daß wir den Darstellungen der juristischen Speerspitze beiwohnen durften, die mittels EU-Direktiven Avancen betreibt, das Bundesgesetz PbefG in seiner bisherigen Form obsolet zu stellen. Den Veitstanz um die EU-Wahlen kommentieren wir hier nicht. Schwerlich kann man jedoch behaupten, dieses seit Jahrzehnten bewährte Verbraucherschutzgesetz beinhalte eine ideologische Ausrichtung in die eine oder andere Richtung, außer einer bundesrepublikanischen, rechtsstaatlichen. Geradezu provokativ war die Infragestellung der staatlichen Daseinsvorsorge eines einzelnen Referenten. Ein paar tröstende Worte eines Fachanwaltes haben wir dennoch bekommen: Sollte es dem BMVI nicht bis spätestens Januar gelingen, den Gesetzentwurf in Form einer Bundestagsdrucksache vorzulegen, woraufhin noch drei Anhörungen im Bundestag zu verabfolgen wären, wäre die Sache für diese Legislaturperiode erledigt. Weil das Taxigewerbe aber weiterhin dem permanenten Druck der zu großen Teilen illegalen Konkurrenz ausgesetzt ist, können und müssen wir permanent weiter dagegenhalten!